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Art Jungle

Karl Blossfeldt

Karl Blossfeldt (1865–1932) war ein deutscher Fotograf und Lehrer; seine Nahaufnahmen von Pflanzen erschienen 1928 als „Urformen der Kunst“. So nah betrachtet zeigen Farne, Knospen und Stängel plastische Formen – hier unter anderem Frauenhaar-, Wurm- und Baumfarn, eine Kratzdistel, Schafgarbe, Steinbrech und Lauch.

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Adiantum pedatum

Karl Blossfeldt

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Aspidium filix-mas

Karl Blossfeldt

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Cirsium canum

Karl Blossfeldt

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Alsophila aspera

Karl Blossfeldt

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Saxifraga media

Karl Blossfeldt

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Über Karl Blossfeldt

Blossfeldt unterrichtete mehr als dreißig Jahre an der Unterrichtsanstalt des Berliner Kunstgewerbemuseums, und seine Pflanzenfotografien waren zunächst Lehrmaterial: Vorlagen aus der Natur für Studierende, die Ornament und Modellieren lernten. Mit selbst gebauten Kameras vergrößerte er Pflanzen bis zu dreißigfach und fotografierte jedes Exemplar schwarz-weiß vor schlichtem Grund.

Farne bilden die größte Gruppe: „Adiantum pedatum“, der Wurmfarn „Aspidium filix-mas“, der Baumfarn „Alsophila aspera“ und junge, noch fest eingerollte Wedel. Die Blütenstudien gehen nah an Schafgarbe, Lauch und einzelne Blütenblätter heran, und „Cirsium canum“ und „Saxifraga media“ tragen die lateinischen Namen aus Blossfeldts eigenen Bildunterschriften. Gefertigt werden seine Fotografien in Berlin, der Stadt, in der er lehrte – auf Bestellung, als Giclée-Drucke mit Pigmenttinten auf mattem Fine-Art-Papier (210 g/m²) oder Baumwoll-Leinwand (400 g/m²), in den Größen A4 bis A0.

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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